Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit für das Angebot der KASSELWASSER-Homepage www.kasselwasser.de. Unsere Homepage ist aktuell teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, dass sich unsere Homepage sukzessive der Barrierefreiheit annähert, um schließlich die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
KASSELWASSER hat das Ziel, die Onlinepräsenz in Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online‐Angebot von www.kasselwasser.de. Externe Inhalte Dritter können ausgenommen sein, soweit sie außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Die KASSELWASSER-Homepage ist teilweise mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019 / WCAG 2.1) vereinbar.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Roberts GmbH im Zeitraum vom 28.09.2022 bis 31.07.2023 vorgenommenen Bewertung durch visuelle manuelle Prüfung. Der Bericht kann bei Bedarf eingesehen werden. Weiter wird die KASSELWASSER-Homepage derzeit von der zuständigen Person für Barrierefreiheit überprüft und schrittweise Seite für Seite angepasst.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung gemäß § 3 Abs. 5 BITV HE 2019 (Richtlinie (EU) 2016/2102) noch nicht vollständig barrierefrei. Sie werden von der Barrierefreiheit auf der Seite von KASSELWASSER explizit ausgenommen. Die (Stand 12.02.2026) hier aufgeführten Tools nebst Nennung exemplarisch aufgeführter Kurz-URL:
- Wasserhärte-Tool - www.ks-kw.de/1523
- Videos - www.ks-kw.de/264
- PDF - www.ks-kw.de/1034
- VR-Einrichtung - www.ks-kw.de/37796
- Ticker - ohne Kurz-URL / wird nur in Notfällen aktiviert
Der Mehrwert und Nutzen der zuvor aufgeführten Tools (1 bis 5) überwiegt nach unserer Einschätzung die Abschaltung wegen fehlender Barrierefreiheit, so dass auf eine Deaktivierung zurzeit verzichtet wird. KASSELWASSER prüft kontinuierlich die Möglichkeit einer barrierefreien Darstellung aller zuvor aufgeführten Tools und stellt diese sukzessive barrierefrei, sofern möglich.
Als weiterte Rechtsgrundlagen gelten das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) in den jeweils gültigen Fassungen.
Datum und Aktualität der Erstellung der "Erklärung zur Barrierefreiheit"
Diese Erklärung wurde am 18.11.2025 erstellt und zuletzt am 24.02.2026 durch eine Selbstbewertung überprüft und aktualisiert.
Kontaktaufnahme und Rückmeldung
Falls Sie bei der Nutzung unserer Internetseite auf Barrieren stoßen oder Anregungen und Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie uns gern direkt über das nachfolgende Kontaktformular "Barrieren melden" eine Nachricht zukommen lassen.
Ansprechpersonen "Erklärung zur Barrierefreiheit" bei KASSELWASSER:
Herr Karsten Köhler
+49 (561) 987-6427
koehler.k@kasselwasser.de
Frau Stefanie Emons
+49 (561) 987-6428
emons.s@kasselwasser.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de