Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit für das Angebot der KASSELWASSER-Homepage www.kasselwasser.de. Unsere Homepage ist aktuell teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, dass sich unsere Homepage sukzessive der Barrierefreiheit annähert, um schließlich die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.

KASSELWASSER hat das Ziel, die Onlinepräsenz in Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online‐Angebot von www.kasselwasser.de. Externe Inhalte Dritter können ausgenommen sein, soweit sie außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Die KASSELWASSER-Homepage ist teilweise mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019 / WCAG 2.1) vereinbar.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Roberts GmbH im Zeitraum vom 28.09.2022 bis 31.07.2023 vorgenommenen Bewertung durch visuelle manuelle Prüfung. Der Bericht kann bei Bedarf eingesehen werden. Weiter wird die KASSELWASSER-Homepage derzeit von der zuständigen Person für Barrierefreiheit überprüft und schrittweise auch in Zusammenarbeit mit Roberts GmbH Seite für Seite angepasst.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Homepage mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar. 

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Wasserhärte-Tool Barriere (Wahrnehmbarkeit):

  1. Die Gebietskarte "Vom Hochbehälter versorgtes Gebiet" am Ende des Wasserhärte-Tool ist noch nicht barrierefrei
    Seite: Wasserhärte | KASSELWASSER
  2. ALT-Tag Hinterlegung muss erfolgen
  3. Zeitplan: Bis Ende 2026
  4. Eine barrierefreie Alternative ist nicht vorhanden

Informationsticker Barriere (Wahrnehmbarkeit):

  1. Eine gezielte Ansteuerung des Informations-Tickers, welcher nur in Notfällen aktiviert wird, ist aktuell nicht möglich
    Seite: Erscheint bei Aktivierung auf jeder Homepageseite
  2. Es ist in Klärung mit dem Programmierer, ob eine gezielte Ansteuerung möglich ist
  3. Zeitplan: Bis Ende 2026
  4. Alternativ kann ein Informationstext auf der Startseite geschaltet werden

Virtuelle Klärwerksführung Barriere (Wahrnehmbarkeit und Bedienbarkeit):

  1. Virtuelle Klärwerksführung ist nicht warhnehm- und bedienbar
    Seite: Virtuelle Klärwerksführung | KASSELWASSER
  2. Es ist in Klärung mit dem Programmierer, ob eine barrierefreie Umsetzung möglich ist
  3. Zeitplan: Bis Ende 2026
  4. Eine barrierefreie Alternative ist nicht vorhanden

Virtual Reality (VR) Barriere (Wahrnehmbarkeit und Bedienbarkeit):

  1. Ausbildungsberufe in "Virtual Reality (VR)" entdecken
    Seite: Ausbildung | KASSELWASSER
  2. VR-Anwendungen können nicht barrierefrei gestaltet werden, da sie stark auf visuelle, auditive und motorische Interaktionen angewiesen sind
  3. Eine barrierefreie Umstellung ist aktuell technisch nicht möglich
  4. Die auf der Seite bereitgestellten Informationstexte vermitteln inhaltlich dieselben Informationen

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde. Teilbereich:

  1. PDF Dokumente
    Seite: Downloads | KASSELWASSER
  2. Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung unserer bestehenden PDF-Dokumente ist mit einem sehr hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Aufgrund begrenzter Ressourcen stellt dies derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar.
  3. Eine barrierefreie Alternative ist nicht vorhanden

Datum und Aktualität der Erstellung der "Erklärung zur Barrierefreiheit"

Diese Erklärung wurde am 18.11.2025 erstellt und zuletzt am 08.04.2026 durch eine Selbstbewertung überprüft und aktualisiert.   

Kontaktaufnahme und Rückmeldung

Falls Sie bei der Nutzung unserer Internetseite auf Barrieren stoßen oder Anregungen und Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie uns gern direkt über das nachfolgende Kontaktformular "Barrieren melden" eine Nachricht zukommen lassen.

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Vielen Dank für Ihre Anregungen! Wir melden uns bei Ihnen. Ihr KASSELWASSER-Team

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Ansprechpersonen "Erklärung zur Barrierefreiheit" bei KASSELWASSER:
Herr Karsten Köhler
+49 (561) 987-6427
koehler.k@kasselwasser.de

Frau Stefanie Emons
+49 (561) 987-6428
emons.s@kasselwasser.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de 

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