Die oberirdischen Gewässer, mit Ausnahme des aus Quellen wild abfließenden Wassers, werden gemäß des Hessischen Wassergesetzes nach ihrer Bedeutung in Gewässer I., II. und III. Ordnung eingeteilt.
Die Stadt Kassel ist von Gewässern I., II. und III. Ordnung mit einer Gesamtlänge von ca. 125 km durchzogen. Hiervon sind ca. 30 km verrohrt oder in Bauwerken gefasst.
Die Fulda als Gewässer I. Ordnung ist im Stadtgebiet eine Bundeswasserstraße und befindet sich in der Unterhaltungspflicht der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Gewässer II. Ordnung sind in Kassel die Losse und die Ahna. Als Gewässer III. Ordnung sind z.B. der Wahlebach, der Grunnelbach und der Geilebach eingestuft. KASSELWASSER ist von der Stadt Kassel als Dienstleister mit der Überwachung und Instandhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung beauftragt.