Gebührenzahlende in Kassel und Vellmar müssen ab dem kommenden Jahr mehr für die Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung von Abwasser bezahlen.
Die immensen Kostensteigerungen bei Bau und Unterhaltung der Wasserinfrastruktur sind maßgeblich für die Erhöhungen von bis zu zehn Prozent.
Die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser und die sichere Entsorgung von Abwasser sind Grundpfeiler jeder modernen Gesellschaft und Voraussetzung für Gesundheit, Hygiene und nachhaltige Entwicklung. Die Betriebskommission als oberstes Entscheidungsorgan des städtischen Eigenbetriebs KASSELWASSER und der Magistrat der Stadt Kassel haben sich nun für eine Anhebung der Gebühren zum 1. Januar 2026 ausgesprochen. Die Stadtverordnetenversammlung muss diesem Beschluss noch zustimmen.
Stadtrat Heiko Lehmkuhl als zuständiger Dezernent:
Niemand will verschmutztes Trinkwasser, marode Kanäle oder verseuchte Gewässer. Die Erhöhung der Gebühren sind notwendig, um die Ver- und Entsorgung von Wasser in Kassel qualitativ so herausragend wie bisher zu leisten
KASSELWASSER zählt, müssen regelmäßig die Angemessenheit der Gebührensätze durch Kostenkalkulation nachweisen. Wie auch bei den vergangenen Gebührenanpassungen erfolgte abermals die turnusgemäße Nachkalkulation für den Zeitraum 2022 bis 2023 und eine Vorkalkulation der Gebühren bis 2027 durch die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH.
Frank Koch als Betriebsleiter von KASSELWASSER:
Jeder spürt es: Die Kosten steigen – besonders beim Bauen. Das betrifft auch die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung“, erklärt Betriebsleiter von KASSELWASSER. Damit das Wassernetz auch in Zukunft zuverlässig funktioniert, nachhaltig bleibt und den Folgen des Klimawandels standhält, sind Investitionen weiterhin notwendig. Neben dem Ausbau und der Sanierung von Leitungen und Kanälen stehen derzeit vor allem neue Brunnen und Quellen sowie die Erneuerung von Anlagen zur Abwasserreinigung im Mittelpunkt. Dort sorgen zusätzliche Reinigungseinrichtungen für eine bessere Abwasserqualität.
Als weitere wesentliche Effekte für die notwendige Preisanpassung zählen die deutlich gestiegenen Personalkosten in Folge des jüngsten Tarifabschlusses sowie starke Preissteigerungen im Bereich der Bau– und Dienstleistungen.
Frank Koch als Betriebsleiter von KASSELWASSER:
Bezogen auf das Jahr 2024 sind bei den Tief- und Rohrbauleistungen Preissteigerungen von 21 Prozent zu verzeichnen.
Beispiele zur Gebührenerhöhung
- Eine vierköpfige Familie in einem Einfamilienhaus in Kassel wird in einer Musterrechnung für die Abwasser- und die Trinkwassergebühren zusammen etwa 7,50 Euro im Monat mehr zahlen als bisher. Also rund 90 Euro mehr im Jahr.
- Für einen Single-Haushalt in einem 10-Familienhaus ergibt sich in Kassel eine monatliche Mehrbelastung von rund 2,50 Euro. Wann ungefähr beginnt der Versand der korrigierten Gebührenbescheide für die Vergangenheit? Also rund 30 Euro mehr im Jahr.
Gebührenübersicht - für 2025 und für 2026
Über die nachfolgenden PDF-Downloads bekommen Sie eine Übersicht über die Trinkwasser- und die Abwassergebühren, wie sie noch für den Rest des Jahres 2025 gelten und wie sie - vorraussichtlich - für das jahr 2026 gelten werden.
Die Antworten zu den wichtigsten Fragen (FAQ)
Wer entscheidet über die Gebührenerhöhung?
Die Betriebskommission unseres städtischen Eigenbetriebes KASSELWASSER hat sich für die Anhebung ausgesprochen. Einrichtungen wie KASSELWASSER, die Gebühren erheben, müssen regelmäßig die Angemessenheit ihrer Gebührensätze prüfen lassen. Das Gesetzt über kommunale Abgaben in Hessen (HKAG) verpflichtet auch uns als KASSELWASSER, dazu.
Die Kalkulation der Gebühren erfolgt auf der Basis der zurückliegenden und erwarteten Kosten nach gesetzlichen Vorgaben durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Ein Grundsatz dabei ist, dass Gebühren zwar kostendeckend sein sollen, aber keine langfristigen Gewinner damit erzielt werden dürfen. Über die Festsetzung der erhöhten Gebührensätze (gut 10 % mehr je nach Haushalt) müssen zum Beispiel die Kasseler Stadtverordneten sowie weitere Gremien noch abschließend beraten und freigeben.
Die in der Vorläufigen Gebührenübersicht aufgeführten Gebühren, basieren auf den 3 nachfolgend benannten Satzungen, die sich zurzeit noch in der Genehmigungsphase der Gremien befinden. Die Zustimmung zu den Änderungssatzungen durch die Gremien vorausgesetzt, werden die neuen Gebühren gültig ab dem 01.01.2026.
Damit die zuvor aufgeführten Gebühren ab dem 01.01.2026 wirksam werden können, bedarf es der Beschlussfassung der nachfolgend aufgeführten Änderungssatzungen und der Änderungsvereinbarung zum Pacht- und Dienstleistungsvertrag durch die Gremien:
- Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 26. November 2018 in der Fassung der Vierten Änderung – Ersetzungssatzung – vom 24. März 2025 (Fünfte Änderung) (Vorlage-Nr. 09/25)
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel (Abwasserund Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung) vom 26. November 2018 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 13. November 2023 (Dritte Änderung) (Vorlage-Nr. 10/25)
- Satzung zur Änderung der Satzung über Abscheideranlagen im Gebiet der Stadt Kassel vom 9. Dezember 2002 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 16. Dezember 2024 (Dritte Änderung) (Vorlage-Nr. 11/25)
- 4. Änderungsvereinbarung zum Pacht- und Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Kassel und der Städtische Werke Netz + Service GmbH vom 30.03.2012 (Vorlage-Nr. 08/25)
Wie setzt sich die Kasseler Trinkwassergebühr zusammen?
Seit 2020 besteht die Trinkwassergebühr für Kassel und Vellmar aus zwei Grundgebühren, (Bereitstellungsgebühr und Zählergebühr) und einer Verbrauchsgebühr. Die Bereitstellungsgebühr ist verbrauchsunabhängig und richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten in einem Gebäude. Die Zählergebühr bemisst sich nach der Querschnittsgröße des Hausanschlusses. Letztere fällt aber kaum ins Gewicht – sie macht nur 5 % der Gesamtgebühren aus.
Die Verbrauchsgebühr richtet sich nach den verbrauchten Kubikmetern. In den vergangenen 5 Jahren sind die Grundgebühren deutlich gestiegen, während der eigentliche Wasserverbrauch günstiger geworden ist. Da liegt daran, dass gerade die Kosten für die Unterhaltung des Wassernetzes so stark gestiegen sind. Ob Wasser verbrauch wird oder nicht, die Kosten für die ständige Bereitstellung des Netzes sind enorm.
Wie setzt sich die Kasseler Abwassergebühr zusammen?
Die Abwassergebühr besteht nicht aus mehreren Bestandteilen. Sie bemisst sich rein am Trinkwasserverbrauch.
Wie fallen die Gebührenerhöhungen konkret aus?
Trinkwasser:
Die Verbrauchsgebühren für das Trinkwasser steigen von 1,76 Euro (brutto) auf 1,95 Euro pro Kubikmeter. Die Steigerung beträgt etwa 11 %.. Für ein Einfamilienhaus wird die Bereitstellungsgebühr für das Trinkwasser von 126,50 Euro (brutto) auf 145,35 Euro erhöht. Ähnliche prozentuale Erhöhungen gelten bei Mehrfamilienhäusern. Die Steigerung liegt bei etwa 15 %. In der Summe (Verbrauchsgebühren + Bereitstellungsgebühr) erhöht sich dadurch die Trinkwassergebühr um etwa 11 %.
Abwasser:
Die Abwassergebühr steht um 6 % von 2,96 Euro pro Kubikmeter auf 3,15 Euro. Hier wird keine Mehrwertsteuer fällig und kommt auch nicht oben drauf, weswegen der Bruttobetrag gleich dem Nettobetrag entspricht.
Vellmar:
Da KASSELWASSER für die Stadt Vellmar nur für die Trinkwasserversorgung, nicht aber für die Abwasserentsorgung zuständig ist, bezieht sich die geplante Erhöhung zum 1. Januar 2026 für die Gebührenzahlenden aus Vellmar auch nur auf das Trinkwasser.
Kritiker monieren bereits, die Stadt sei gerichtlich zur zum 1. Januar erfolgten Gebührensenkung verpflichtet worden und erhöhe nun gleich die Gebühren wieder.
Das dieser Eindruck aufkommen kann, ist nachvollziehbar aber sachlich unbegründet. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Gebührenrückzahlung und Gebührenerhöhung. Am Ende muss KASSELWASSER im urbanen Raum und besonders unter den klimatischen Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der enormen Baukosten- und Dienstleistungspreissteigerungen die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser und mit der sicheren Entsorgung von Abwasser sicherstellen. Das kostet Geld und die aktuelle Gebührenerhöhung sorgt dafür, dass auch in den nächsten zwei Jahren die Ver- und Entsorgung im Raum Kassel gesichert bleibt.
Wann ist mit der Erstattung der in der Vergangenheit zu viel entrichteten Gebühren zu rechnen?
Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH), das bereits im Dezember 2023 ergangen war, muss die Stadt Kassel insgesamt 45 Millionen Euro an die Gebührenzahler erstatten. Die Summe entspricht der Konzessionsabgabe, die zwischen 2017 und 2024 unzulässigerweise erhoben wurden. Ende des Jahres 2025 wird der Großteil der Trinkwasserkunden eine Erstattungsankündigung (also einen korrigierten Abgabenbescheid) erhalten.
Weil es sich um einen enormen Verwaltungsaufwand handelt, 45 Million Euro an 65.000 KASSELWASSER-Kunden zurückzuerstatten, können der Versand dieser Erstattungsankündigungen sowie die Rückzahlungen auch noch in das Jahr 2026 hineinreichen. Zu den Details wird noch rechtzeitig Ende des Jahres 2025 durch KASSELWASSER und die Stadt Kassel informiert.