Abscheideranlagen dienen der Rückhaltung von Stoffen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen dürfen. In den meisten Fällen handelt es sich um Abscheider für:
- Leichtflüssigkeiten (z.B. Benzin, Öl, Diesel),
- Fette,
- Stärke.
Alle neuen Abscheideranlagen, sowie Änderungen, Erweiterungen und Erneuerungen bedürfen auf Grundlage der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel der Genehmigung und der Abnahme durch KASSELWASSER. Die Abscheideranlagen sind nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (EN, DIN, technische Vorschriften) zu planen, zu warten, zu kontrollieren und zu leeren. Für Leichtflüssigkeitsabscheider sind insbesondere die
- DIN EN 858 und die
- DIN 1999-100, 1999-101
und für Fettabscheider die
- DIN EN 1825 und die
- DIN 4040-100
anzuwenden. Die folgenden Kriterien sind besonders zu beachten:
- die Belüftung und Entlüftung der Anlage,
- die Rückstausicherung der Anlage,
- der Aufstellort und die Zugänglichkeit,
- bei Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen, die Überhöhung.
KASSELWASSER betreibt eine kostengünstige Sammelentsorgung für alle Abscheideranlageninhalte. Die Entleerung der Abscheideranlage ist nach der Abscheidersatzung der Stadt Kassel geregelt. Die Entleerungsintervalle werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften festgelegt.
Unter bestimmten Vorraussetzungen kann eine Befreiung von der Entsorgungspflicht durch KASSELWASSER ausgesprochen werden. Hierfür ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Sollte eine Abscheideranlage nicht weiter benutzt werden, ist diese in Absprache mit KASSELWASSER fachgerecht „stillzulegen“. Die zeitweise Außerbetriebnahme einer Anlage ist KASSELWASSER anzuzeigen.
Downloads Abscheider
Hier finden Sie ein Downloadformular und die aktuelle Ausgabe der Satzung über Abscheideranlagen
Download Mitteilung eingeleitete Abwassermengen (pdf, 0,03 MB)
Mit diesem Formular können Sie die eingeleiteten Abwassermengen melden. Sie können das Formular herunterladen (downloaden), ausfüllen und abspeichern
Abscheidersatzung (pdf, 0,03 MB)
Die aktuelle Abscheidersatzung steht Ihnen zur Verfügung