Technische Abnahme von verlegten Rohrleitungen am offenen Graben / Druckprobe

Die nach der Genehmigung hergestellte oder geänderte Grundstücksentwässerung muss durch KASSELWASSER abgenommen werden.

Die für die (technische) Abnahme zuständige Person ist in der Genehmigung des Bauantrages Grundstücksentwässerung (sog. Entwässerungsgenehmigung) benannt. Bitte stimmen Sie die Abnahmetermine mindestens einen Tag vorher mit uns ab.

Terminabstimmung

Bitte beachten Sie, dass Abnahmetermine rechtzeitig mit der in der Genehmigung benannten Person abzustimmen sind

Bei der Abnahme werden die verlegten Rohrleitungen am offenen Graben kontrolliert. Dies dient der Überprüfung von Lage und Beschaffenheit der Rohre.

Des Weiteren müssen nach dem Verfüllen des Grabens sämtliche im Erdreich verlegte Leitungen gemäß DIN EN 1610 einer Druckprobe unterzogen werden. Die Druckprobe ist durch einen von KASSELWASSER zugelassenen "Fachbetrieb" durchzuführen und uns vorzulegen. Alternativ kann die Druckprobe auch durch das ausführende Bauunternehmen durchgeführt werden, dann ist allerdings die Anwesenheit von KASSELWASSER bei der Prüfung erforderlich.

Ihre Ansprechpartner

Finden Sie die für Sie zuständigen Mitarbeiter anhand der Kasselkarte mit einem Klick auf den Doppelpfeil


Einwilligung zur Nutzung. Wir möchten die Informationen auf dieser Webseite und auch unsere Leistungsangebote auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Zu diesem Zweck setzen wir sog. Cookies ein. Entscheiden Sie bitte selbst, welche Arten von Cookies bei der Nutzung unserer Website gesetzt werden sollen. Die Arten von Cookies, die wir einsetzen, werden in unserer Datenschutzerklärung näher beschrieben. Sie können Ihre Einwilligung später jederzeit ändern / widerrufen indem Sie in der Datenschutzerklärung entsprechende Anpassungen vornehmen. Mit Klick auf „Alles Ablehnen“ werden alle nicht notwendigen Cookies abgelehnt..