Führungsspitze KASSELWASSER
Betriebsleiter und 4 Abteilungsleitungen
Die Führungsspitze von KASSELWASSER setzt sich zusammen aus dem Betriebsleiter und den vier Abteilungsleitungen der Gebiete Technik Planung / Bau, Technik Betrieb, Finanzen / Controlling sowie Personal / Verwaltung
Betriebsleiter | Herr Dipl.-Ing. Frank Koch |
Abteilungsleitung Technik Planung / Bau | Herr Dipl.-Ing. Tobias Rottmann |
Abteilungsleitung Technik Betrieb | Herr Dipl.-Ing. Arno Bauer |
Abteilungsleitung Finanzen / Controlling | Herr Dipl.-Kfm. Stephan Strube |
Abteilungsleitung Personal und Verwaltung | N. N. |
Aufgaben:
Der Betrieb KASSELWASSER erfüllt die nachfolgenden hoheitlichen Aufgaben unter Führung der Betriebsleitung im Auftrag der Stadt Kassel
Seit dem 01.04.2012 ist der Eigenbetrieb KASSELWASSER für die Planung, den Bau und den Betrieb der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung zuständig. Mitbehandelt werden die Abwässer des Abwasserverbandes Losse-Nieste-Söhre, der Stadt Vellmar und von Teilen der Stadt Baunatal. Des Weiteren werden die abwassertechnischen Anlagen des Abwasserverbandes Losse-Nieste-Söhre sowie die Sonderbauwerke der Verbandsgemeinden betrieben und unterhalten. Die bauliche Unterhaltung und der Betrieb aller Anlagen sowie die Pflege der Gewässer 2. und 3. Ordnung obliegen ebenfalls KASSELWASSER als Dienstleister der Stadt Kassel.
Zuständigkeit:
Der städtische Eigenbetrieb KASSELWASSER ist seit April 2012 neben der Abwasserbeseitigung und der Gewässerunterhaltung auch für die Wasserversorgung in den Städten Kassel und Vellmar und für das Güterverkehrszentrum verantwortlich. Mit der technischen Betriebsführung der Wasserversorgung wurde die Städtische Werke Netz + Service GmbH (NSG) beauftragt.
Vorrangige Verpflichtung
Allem voran steht die Verpflichtung, die Gewässer, den Boden und das Grundwasser zu schützen
Zuständigkeit von KASSELWASSER
KASSELWASSER ist zuständig für die Trinkwassergewinnung und –verteilung sowie für die Abwasserableitung und –behandlung
Grundsätze:
Der Betrieb KASSELWASSER erfüllt seine hoheitliche Aufgabe unter Berücksichtigung der nachfolgenden Grundsätze der Betriebsleitung:
- Wir sind ein kommunaler Eigenbetrieb und handeln im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nach hoheitlichen, ökologischen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben und Grundsätzen.
- Unsere Tätigkeiten dienen der Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger und dem Schutz der Umwelt.
- Unser Handeln ist transparent.
- Das Bauen, Unterhalten und Betreiben der Anlagen erfolgt wirtschaftlich.
- Nachhaltige und langfristige Strategien stehen vor kurzfristigem Erfolg.
- Betriebswirtschaftliches Denken und Handeln hat das Ziel, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung und die Trinkwasserversorgung trotz steigender Preise konstant zu halten.
- Der Gesundheits- und Unfallschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird aktiv betrieben.
- Die Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Anpassung an eine dynamische Arbeitswelt ist uns wichtig.
- Unsere Leistungen unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Abwasserbeseitigung
Download Organigramm
Organigramm KASSELWASSER (pdf, 0,05 MB) Stand: 01.07.2025
Trinkwasserversorgung
Jahresabschlussbericht
KASSELWASSER 2024
Gem. § 27 des Eigenbetriebs- gesetzes (EigBGes) in der gültigen Fassung, muss der Jahres- abschluss und der Lagebericht (auch Jahresabschlussbericht) für jede Bürgerin und für jeden Bürger für mindestens ein Jahr im Internet veröffentlicht werden.
Jahresabschlussbericht KASSELWASSER 2024 (pdf, 1,04 MB) Veröffentlichung vom 27.06.2025
§ 27 Absatz 4 des EigBGes in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Juni 1989: Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses ist unverzüglich in der ortsüblichen Form öffentlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im Wortlaut mit Datum anzugeben. Hat der Abschlussprüfer die Bestätigung versagt, ist hierauf besonders hinzuweisen. Um Anschluss an die Bekanntmachung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht mindestens für ein Jahr im Internet zu veröffentlichen. In der Bekanntmachung ist auf die Veröffentlichung hinzuweisen.