Gebührenbescheide / Gebührenanpassung / Trinkwassergebühren /
Satzungsänderung / Rückerstattung der Trinkwassergebühren / FAQ

KASSELWASSER als Ihr städtischer Wasserversorger sorgt – neben der Abwasserbeseitigung – gemeinsam mit ihrer Dienstleisterin Städtische Werke Netz + Service GmbH dafür, dass die Trinkwasserversorgung das ganze Jahr über an 24 Stunden am Tag gewährleistet wird. Da diese verantwortungsvolle Aufgabe Geld kostet, werden Wassergebühren zur Finanzierung erhoben.

KASSELWASSER als Ihr städtischer Wasserversorger sorgt – neben der Abwasserbeseitigung – gemeinsam mit ihrer Dienstleisterin Städtische Werke Netz + Service GmbH dafür, dass die Trinkwasserversorgung das ganze Jahr über an 24 Stunden am Tag gewährleistet wird. Da diese verantwortungsvolle Aufgabe Geld kostet, werden Wassergebühren zur Finanzierung erhoben.

In den letzten Jahren gab es Rechtsstreitverfahren über die Rechtmäßigkeit der Kasseler Konzessionsabgabe als Bestandteil der Trinkwassergebühren. Am 7. November 2024 wurden die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes rechtskräftig, welche die Berücksichtigung dieser Konzessionsabgabe in der Gebührenkalkulation verworfen haben.

Daher können zurzeit keine gültigen Wassergebührenbescheide erstellt und versendet werden, da sie sich auf eine rechtswidrige Wasserversorgungssatzung stützen würden. Die vor dem 7. November 2024 ergangenen Wassergebührenbescheide haben zunächst weiterhin Bestand, weshalb die daraus folgenden Vorauszahlungspläne und Lastschriftmandate nach wie vor gültig sind.

KASSELWASSER befindet sich in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Kassel und der Städtische Werke Netz + Service GmbH, um so schnell wie möglich wieder rechtssicher kalkulierte Gebührenbescheide versenden zu können. Hierfür muss zügig die aktuelle Wasserversorgungssatzung geändert werden.

Eine externe Neuberechnung der Trinkwassergebühren liegt bereits als Grundlage einer Satzungs­änderung vor. Diese geänderte Wasserversorgungssatzung soll bis Februar 2025 durch die städtischen Gremien verabschiedet werden.

Die geänderte Satzung gilt dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Auf dieser Basis können Zug um Zug wieder Wassergebührenbescheide versandt werden. Die Finanzierung der wichtigen Aufgabe, bestes Trinkwasser an die Bürgerinnen und Bürger in Kassel und Vellmar zu liefern, wird so sichergestellt.

Von diesem Verfahren rechtlich und technisch getrennt ist die Rückzahlung der zu hoch berechneten Gebühren an die betroffenen Haushalte in Kassel und Vellmar. Auch hierfür ist geplant, dass die Kasseler Stadtverordnetenversammlung 2025 die nötigen Beschlüsse fasst.

Die Erstattung erfolgt danach schrittweise und wird vermutlich bis 2026 andauern. Dazu werden die seit Mitte 2017 vorläufig ergangenen Wassergebührenbescheide um die zu viel erhobenen Gebührenanteile bereinigt. Daraus ergeben sich die Rückzahlungsbeträge.

Noch sind nicht alle Details der Rückzahlung geklärt.

KASSELWASSER, die Stadt Kassel sowie die Städtische Werke Netz + Service GmbH arbeiten daran, den äußerst komplexen Prozess der Rückzahlung an die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler möglichst zügig, rechtssicher und unbürokratisch umzusetzen.



FAQ / Frequently Asked Questions / Häufig gestellte Fragen (mit Antworten) 

Ab wann gilt die neue (Trink-)Wassergebühr?

Die Kasseler Stadtverordnetenversammlung wird voraussichtlich am 27. Januar 2025 die Änderung der Gebührensatzung beschließen, die dann rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Ist damit zu rechnen, dass die neue (Trink-)Wassergebühr niedriger ausfällt als die bisherige?

Ja, die Wassergebühr wird niedriger ausfallen. Die neuen Wassergebühren werden nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung amtlich bekanntgemacht sowie als Pressemitteilung veröffentlicht.

Bekomme ich einen neuen Gebührenbescheid und Vorauszahlungsplan?

Ja, Sie erhalten einen neuen Bescheid und einen Vorauszahlungsplan auf Grundlage der zu ändernden Wasserversorgungssatzung. Aufgrund eines rollierenden Verfahrens richtet sich Ihr künftiges Bescheiddatum nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie auch bisher Ihren Bescheid bekommen haben. Falls Ihr Bescheid nach dem 7. November 2024 ergangen ist oder turnusmäßig ansteht, werden Sie voraussichtlich ab Februar einen neuen Bescheid samt Vorauszahlungsplan erhalten.

Mein Gebührenbescheid steht an, aber ich habe ihn bisher nicht erhalten. Wann erhalte ich ihn?

Sie erhalten einen neuen Bescheid voraussichtlich ab Februar 2025 nach dem Beschluss einer rechtlich zwingenden Änderung der Wasserversorgungssatzung.

Wie wirkt sich die derzeitige Aussetzung der Gebührenbescheidung auf meine Vorauszahlungen aus?

Ihr Vorauszahlungsplan bleibt gültig, bis Sie einen neuen Gebührenbescheid und einen neuen Vorauszahlungsplan erhalten.

Ich wohne in Vellmar. Erhalte ich dennoch einen Bescheid über die Schmutzwassergebühren?

Ja, diese Bescheide sind für Mitte Januar 2025 vorgesehen.

Wird die Vollstreckung bis zur Festsetzung der neuen Gebühren ausgesetzt?

Forderungen, die sich auf Gebührenbescheide vor dem 7. November 2024 stützen, werden weiterhin vollstreckt und gegebenenfalls gemahnt. Soweit Ihr letzter Bescheid nach dem 7. November 2024 erging, wird dessen Vollstreckung und gegebenenfalls Mahnung ausgesetzt bis zum Erhalt eines neuen Bescheids.

Ich habe eine Mahnung bzw. eine Vollstreckungsankündigung erhalten. Muss ich den geforderten Betrag vollständig bezahlen?

Ja, wenn sich die offene Forderung auf einen Gebührenbescheid vor dem 7. November 2024 bezieht, müssen Sie den Betrag vollständig bezahlen, da der Bescheid weiterhin Bestand hat.

Ich benötige eine Zwischenabrechnung zum 31.12.2024. Ist dies möglich?

Ein Zwischenbescheid anhand des Zählerstands oder mit rechnerischer Abgrenzung zum 31.12.2024 ist möglich, kann jedoch erst ab voraussichtlich Februar 2025 ergehen.

Werden die Zählerstände zur Gebührenanpassung abgelesen?

Nein, aber bei Bedarf können Sie Ihren Zählerstand über das Serviceportal | KASSELWASSER mitteilen.

Ich bin in eine neue Wohnung gezogen, habe jedoch keinen Bescheid über den Beginn der Gebührenpflicht erhalten.
Wie gehe ich vor? 

Sie müssen nichts tun, sondern werden voraussichtlich ab Februar 2025 Ihren Gebührenbescheid und Ihren Vorauszahlungsplan erhalten.

Ich bin aus meiner bisherigen Wohnung ausgezogen, habe aber noch keinen Schlussbescheid bekommen. Was passiert nun?

Sie erhalten einen Bescheid zum Ende der Gebührenpflicht voraussichtlich ab Februar 2025 nach dem Beschluss zur Änderung der Wasserversorgungssatzung.

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