Gebührenbescheide / Gebührenanpassung / Trinkwassergebühren /
Satzungsänderung / Rückerstattung der Trinkwassergebühren / FAQ
KASSELWASSER als Ihr städtischer Wasserversorger sorgt – neben der Abwasserbeseitigung – gemeinsam mit ihrer Dienstleisterin Städtische Werke Netz + Service GmbH dafür, dass die Trinkwasserversorgung das ganze Jahr über an 24 Stunden am Tag gewährleistet wird. Da diese verantwortungsvolle Aufgabe Geld kostet, werden Wassergebühren zur Finanzierung erhoben.
In den letzten Jahren gab es Rechtsstreitverfahren über die Rechtmäßigkeit der Kasseler Konzessionsabgabe als Bestandteil der Trinkwassergebühren. Am 7. November 2024 wurden die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes rechtskräftig, welche die Berücksichtigung dieser Konzessionsabgabe in der Gebührenkalkulation verworfen haben.
Daher konnten zuletzt keine neuen Wassergebührenbescheide erstellt und versendet werden, da sie sich auf eine rechtswidrige Wasserversorgungssatzung gestützt hätten. Die vor dem 7. November 2024 ergangenen Wassergebührenbescheide haben zunächst weiterhin Bestand, weshalb die daraus folgenden Vorauszahlungspläne und Lastschriftmandate nach wie vor gültig sind.
KASSELWASSER befindet sich in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Kassel und der Städtische Werke Netz + Service GmbH, um so schnell wie möglich wieder rechtssicher kalkulierte Gebührenbescheide versenden zu können.
Vorauszahlungsbescheid mit angepassten Gebühren
Auf Basis der Gebühren der derzeit gültigen Wasserversorgungssatzung erhalten Sie in den nächsten Wochen einen Vorauszahlungsbescheid.
Hierfür wurde die aktuelle Wasserversorgungssatzung geändert. Aktuell gilt die Wasserversorgungssatzung vom 26. November 2018 in der Fassung der dritten Änderung. Die Stadtverordnetenversammlung hatte diese dritte Änderung am 27. Januar 2025 beschlossen. Die Wasserversorgungssatzung tritt rückwirkend zum 10. Januar 2025 in Kraft.
Wasserversorgungssatzung (pdf, 0,70 MB) Wasserversorgungssatzung in der gültigen Version zur besseren Verständlichkeit als LESEVERSION
Einen Bescheid für den letzten Abrechnungszeitraum erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt. Es sind weitere rechtliche und technische Vorbereitungen nötig, damit Ihre Wassergebühren auch im Abrechnungsbescheid um diese Konzessionsabgabe sinken können. Hierfür ist derzeit die Jahresmitte 2025 vorgesehen
Rückzahlung der zu hoch berechneten Gebühren
Von diesem Verfahren getrennt ist die Rückzahlung der zu hoch berechneten Gebühren an die betroffenen Haushalte in Kassel und Vellmar. Auch hierfür ist geplant, dass die Kasseler Stadtverordnetenversammlung bis Mitte 2025 die nötigen Beschlüsse fasst.
Die Erstattung erfolgt danach schrittweise und wird vermutlich bis 2026 andauern. Dazu werden die seit Mitte 2017 vorläufig ergangenen Wassergebührenbescheide um die zu viel erhobenen Gebührenanteile bereinigt. Daraus ergeben sich die Rückzahlungsbeträge.
Noch sind nicht alle Details der Rückzahlung geklärt.
KASSELWASSER, die Stadt Kassel sowie die Städtische Werke Netz + Service GmbH arbeiten daran, den äußerst komplexen Prozess der Rückzahlung an die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler möglichst zügig, rechtssicher und unbürokratisch umzusetzen.
FAQ / Frequently Asked Questions / Häufig gestellte Fragen (mit Antworten)
Ab wann gilt die neue (Trink-)Wassergebühr?
Die Kasseler Stadtverordnetenversammlung hat am 27. Januar 2025 die Änderung der Gebührensatzung beschlossen, diese tritt rückwirkend zum 10. Januar 2025 in Kraft.
Wie hoch ist die neue (Trink-)Wassergebühr?
Die Bereitstellungsgebühr nach Anzahl der Wohneinheiten beträgt bei 1 Einheit 118,22 Euro jährlich. Die Benutzungsgebühr nach Wassermenge beträgt pro m³ 1,65 Euro. Die neuen Wassergebühren sind mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2025 in den Amtsblättern der betroffenen Städte und Gemeinden amtlich bekannt gemacht worden. Die angepassten Gebühren finden Sie in der Wasserversorgungssatzung (siehe PDF-Download), die rückwirkend zum 10. Januar in Kraft getreten ist.
Übersicht über die Trink- und Abwassergebühren ab dem 10.01.2025 (pdf, 0,19 MB) Im PDF "Übersicht über die Trink- und Abwassergebühren ab dem 10.01.2025" finden Sie Gebührenkomponenten für Trinkwasser ab Seite 1 und für Abwasser ab Seite 5 grafisch nachvollziehbar dargestellt und erläutert.
Bekomme ich einen neuen Gebührenbescheid und Vorauszahlungsplan?
Sie erhalten in den nächsten Wochen einen Vorauszahlungsbescheid für Wasser- und Schmutzwassergebühren auf Basis der geänderten Wasserversorgungssatzung. Einen Bescheid für den letzten Abrechnungszeitraum erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt. Es sind weitere rechtliche und technische Vorbereitungen nötig, damit Ihre Wassergebühren auch im Abrechnungsbescheid um diese Konzessionsabgabe sinken können. Hierfür ist derzeit die Jahresmitte 2025 vorgesehen.
Mein Gebührenbescheid steht an, aber ich habe ihn bisher nicht erhalten. Wann erhalte ich ihn?
Einen Bescheid für den letzten Abrechnungszeitraum erhalten Sie voraussichtlich zur Jahresmitte 2025. Es sind weitere rechtliche und technische Vorbereitungen nötig, damit Ihre Wassergebühren auch im Abrechnungsbescheid um diese Konzessionsabgabe sinken können.
Wie wirkt sich die derzeitige Aussetzung der Gebührenbescheidung auf meine Vorauszahlungen aus?
Ihre Vorauszahlungen sind auf die möglichen Termine bis zum nächsten Jahresabgabenbescheid verteilt. Soweit es dadurch zu weniger als den üblichen elf Vorauszahlungsraten kommt, steigen diese Raten an, um Nachzahlungen für Sie zu vermeiden. Die Gebührensenkung schlägt sich daher nicht zwingend in einzelnen Raten, sondern in der Summe Ihrer Vorauszahlungen nieder.
Ich wohne in Vellmar. Erhalte ich dennoch wie gewohnt einen Bescheid über die Schmutzwassergebühren?
Ja, diese Bescheide sind bereits Anfang Januar 2025 versendet worden. Der Termin der Bescheiderstellung hat sich durch die zum 01. Januar 2025 geänderte Entwässerungssatzung der Stadt Vellmar um einige Tage verschoben.
Wird die Vollstreckung bis zur Festsetzung der neuen Gebühren ausgesetzt?
Forderungen, die sich auf Gebührenbescheide vor dem 7. November 2024 stützen, werden weiterhin vollstreckt und gegebenenfalls gemahnt. Soweit Ihr letzter Bescheid nach dem 7. November 2024 erging, wird dessen Vollstreckung und gegebenenfalls Mahnung ausgesetzt bis zum Erhalt eines neuen Bescheids.
Ich habe eine Mahnung bzw. eine Vollstreckungsankündigung erhalten. Muss ich den geforderten Betrag vollständig bezahlen?
Ja, wenn sich die offene Forderung auf einen Gebührenbescheid vor dem 7. November 2024 bezieht, müssen Sie den Betrag vollständig bezahlen, da der Bescheid weiterhin Bestand hat.
Ich benötige eine Zwischenabrechnung zum 31.12.2024. Ist dies möglich?
Ein Zwischenbescheid anhand des Zählerstands oder mit rechnerischer Abgrenzung zum 31.12.2024 ist möglich, kann jedoch erst ab voraussichtlich Mitte 2025 ergehen.
Werden die Zählerstände zur Gebührenanpassung abgelesen?
Nein, aber bei Bedarf können Sie Ihren Zählerstand über das Serviceportal / KASSELWASSER mitteilen.
Ich bin in eine neue Wohnung gezogen, habe jedoch keinen Bescheid über den Beginn der Gebührenpflicht erhalten.
Wie gehe ich vor?
Sie müssen nichts tun, sondern werden voraussichtlich in der ersten Hälfte 2025 Ihren Gebührenbescheid und Ihren Vorauszahlungsplan erhalten.
Ich bin aus meiner bisherigen Wohnung ausgezogen, habe aber noch keinen Schlussbescheid bekommen. Was passiert nun?
Sie erhalten einen Bescheid zum Ende der Gebührenpflicht voraussichtlich ab Mitte 2025 nach einem weiteren Beschluss zur Änderung der Wasserversorgungssatzung für den Zeitraum vor dem 10. Januar 2025.