Erstattung zu viel gezahlter Wassergebühren für Bürgerinnen und Bürger Kassels und Vellmar, die kein aktives / gültiges / laufendes bzw. ein bereits beendetes Kassenzeichen haben

Die Stadt Kassel beginnt ab 16. Februar 2026 mit der Erstattung zu viel gezahlter Wassergebühren an ehemalige Wasserkundinnen und -kunden in Kassel und Vellmar. Anspruchsberechtigt sind Personen, die in den Jahren 2017 bis 2024 Wassergebühren gezahlt haben, heute jedoch keine Kundin oder kein Kunde mehr sind.

Für ehemalige Trinkwasserbeziehende der Stadt Kassel und Vellmar liegen keine aktuellen Kontakt- und Bankdaten vor. Daher ist für die Erstattung eine Antragstellung erforderlich.

„Wir haben ein möglichst einfaches Verfahren entwickelt, um dieses Kapitel der Vergangenheit endlich zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger zu schließen“, erklärt Stadtkämmerer Matthias Nölke.

Digitales Antragsportal zur Erstattung der (Trink-)Wassergebühren

Über den nachfolgenden Link kommen Sie zum digitalen Antragsportal: 

Antragsportal zur Erstattung der (Trink-)Wassergebühren für Bürgerinnen und Bürger, die kein aktives / gültiges / laufendes bzw. ein bereits beendetes Kassenzeichen haben


Was Sie für Ihren Antrag auf Erstattung der (Trink-)Wassergebühren benötigen

  1. Zwölfstelliges Kassenzeichen aus Ihrem Grundstücksabgabenbescheid (beginnend: 200640xxx / 20079xxx)
  2. Postleitzahl und Ort des abgemeldeten Grundstücks (Wohnung/Haus), bitte das Dropdown-Menü nutzen
  3. Straße und Hausnummer des abgemeldeten Grundstücks (Wohnung/Haus), Adresszusatz nicht erforderlich
  4. Name des/der Abgabenpflichtigen (identisch geschrieben zum Grundstücksabgabenschlussbescheid)
  5. Erstellen eines Gastzugangs

Beispiel:
Grundstücksabgabenbescheid (Wasser / Schmutzwasser)
Kassenzeichen: 20079xxxxxxx
Grundstück/Verbrauchsstelle: Musterstraße 10, 34130 Kassel
Name des Abgabenpflichtigen: Max Mustermann

Nach Eingabe der Daten gilt:

  • Alle betroffenen Kassenzeichen werden Ihnen angezeigt. Es ist jeweils ein separater Antrag zu stellen
  • Die E-Mail-Adresse wird neu erfasst und für alle Kassenzeichen eingetragen. Eine Änderung wird Ihnen zusätzlich per E-Mail bestätigt
  • Eine Änderung der Postadresse wird für alle Kassenzeichen übernommen
  • Die Erstattung kann nur auf eine aktuelle IBAN erfolgen. Diese kann auch für Ihre anderen Kassenzeichen übernommen werden
  • Nach Prüfung der Eingaben kann die Erstattung beantragt werden

Zusätzliche Dokumente oder Informationen (Pflichtfeld):

  • Hausverwaltungen, Zustellbevollmächtigte oder vergleichbare Stellen reichen zusätzlich die aktuellen Vollmachten bzw. Nachweise ein
  • Bei einem abweichenden Namen des/der Abgabenpflichtigen legen Sie bitte geeignete Dokumente zur Legitimation vor (zum Beispiel ein Erbschein)
  • Zugelassene Dateiformate: JPG, PNG, JPEG, PDF
  • Hinweise oder Erläuterungen können im Kommentarfeld ergänzt werden

Für jedes ehemalige Kassenzeichen ist ein eigener Antrag zu stellen. Identische persönliche Angaben müssen dabei nur einmal erfasst werden!

Die Erstattung ist ebenfalls über ein Papierformular, das digital oder händisch ausgefüllt und postalisch eingereicht werden kann möglich. 

Erstattung von Wassergebühren aufgrund Gebührensenkung (pdf, 0,09 MB) Antrag für den Postweg (händisch auszufüllen)

Wie geht es weiter?

Nach Eingang eines vollständigen Antrags erhalten Antragstellende zunächst einen Erstattungsbescheid. Die Auszahlung des individuellen Erstattungsbetrags erfolgt im Anschluss. Aufgrund der rechtlich notwendigen Prüfung kann sowohl der Versand des Bescheids als auch die Auszahlung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Fragen und Antworten zur Rückzahlung der Gebühren / FAQ


Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat rechtskräftig entschieden, dass die Stadt Kassel ihre Wassergebühren rückwirkend neu kalkulieren muss. Nachdem die Stadt Kassel das nötige neue Satzungsrecht geschaffen hat, kann sie zusammen mit ihrem Eigenbetrieb KASSELWASSER und ihrem Dienstleister Städtische Werke Netz + Service GmbH die bis 2024 zu viel bezahlten Wassergebühren erstatten.


Die Wassergebührenbescheide waren ab Juni 2017 nur vorläufig ergangen, da der Ausgang des Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgerichtshof abwartet werden musste. Diese vorläufigen Bescheide müssen aus rechtlichen Gründen durch Festsetzungsbescheide mit reduzierten Wassergebühren ersetzt werden. Erst auf dieser Grundlage darf die Stadt Kassel die zu hohen Gebühren erstatten.


Erstattungsberechtigt sind alle Personen, die bis einschließlich 2024 vorläufige Wassergebührenbescheide erhalten haben. Das gilt auch für diejenigen, die gegen frühere Gebührenbescheide hinsichtlich der Konzessionsabgabe Widerspruch eingelegt haben.


Zivilrechtliche Ansprüche zwischen Vermietern, Mietern, Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen müssen die Betroffenen untereinander klären. Die Stadt Kassel darf Gebühren ausschließlich an Gebührenpflichtige bzw. deren Vertretungsberechtigte (z. B. Hausverwaltungen) erstatten.

Kontakt

Für weitere allgemeine Fragen rund um die Erstattung wenden Sie sich bitte an: